Häufig gestellte Fragen
Sie haben noch Fragen zur THG-Quote? Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir in einem FAQ für Sie zusammengestellt:
Für Privatpersonen
Sie können teilnehmen, wenn:
- Sie Halter eines vollelektrischen Fahrzeugs sind.
- Das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist.
- Die THG-Quote für das laufende Jahr noch nicht beantragt wurde.
Für Unternehmen
Teilnahmeberechtigt sind unter anderem:
- Unternehmensfahrzeuge
- Dienstwagen
- Fahrzeugflotten
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich:
- Vollelektrische Pkw
- Elektrische Transporter
- Elektrische Nutzfahrzeuge
- Weitere zulassungsfähige batterieelektrische Fahrzeuge
Nicht teilnahmeberechtigt sind Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor oder Hybrid-Fahrzeuge.
Die THG-Quote ist eine gesetzliche Regelung zur Reduzierung von Treibhausgasen. Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen können ihre eingesparten Emissionen vermarkten und dafür eine THG-Prämie erhalten.
Die Höhe der THG-Prämie kann je nach Marktbedingungen und Vermarktungserlösen variieren. Die aktuelle Prämie wird Ihnen im Antragsprozess transparent angezeigt.
In der Regel benötigen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Elektrofahrzeugs.
Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung Ihrer THG-Quote. Über den Status Ihres Antrags halten wir Sie auf dem Laufenden. In der Regel ist dies zwei Monaten nach dem Ende des Quartals, in dem die Bescheinigung der THG-Quoten durch das UBA ausgestellt wurden.
Ja. Die THG-Quote kann grundsätzlich jedes Jahr erneut beantragt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Unternehmen können die THG-Quote für einzelne Fahrzeuge ebenfalls beantragen.
Ja, Sie können auch Leasingfahrzeuge anmelden, wenn Sie den Fahrzeugschein besitzen und als Halter eingetragen sind.
Nein, ihre THG-Quotenmenge ist zu gering. Quotenverpflichtete Unternehmen kaufen nur große Stückzahlen von Bescheinigungen an, da sonst der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Zudem ist der Quotenhandel mit sehr vielen administrativen Prozessen verbunden. Unser Partner carbonify agiert in diesem Fall als Zwischenhändler und bündelt alle eingegangenen Anträge, vermarktet diese an die Mineralölkonzerne und erzielt so attraktive Erlöse für Sie.
Ja, für den ersten Antrag registrieren Sie sich auf dem Portal unseres Partners carbonify. Danach erhalten Sie zu Beginn eines jeden Jahres eine Erinnerung per E-Mail. Die neue THG-Prämie können Sie dann im Kundenportal mit nur wenigen Klicks beantragen, denn Ihre Daten sind ja bereits gespeichert.
Ja, Sie können die THG-Quote auch für mehrere Elektroautos übertragen.
Ja, es sei denn die THG-Quote wurde in diesem Kalenderjahr bereits vom Vorbesitzer übertragen.
Nein, Sie können Ihr Fahrzeug trotzdem bei uns registrieren.