Trinkwasserqualität in Rhede

Im gesamten Rheder Stadtgebiet wird Trinkwasser in gleicher Qualität geliefert. Das Trinkwasser kann unbedenklich für die Zubereitung von Säuglingsnahrung genutzt werden, da im Normalbetrieb keine Desinfektionsmittel und/oder Aufbereitungsstoffe eingesetzt werden.

In Störfällen kann sich die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers ändern. Eine Haftung aus den Analysewerten kann deshalb nicht übernommen werden. Einen Auszug aus der aktuellen Trinkwasseranalyse finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Trinkwasseruntersuchungen gemäß TrinkwV 2001

*Stand vom 13.10.2023

Parameter

Einheit

Messwerte

Grenzwerte nach Trinkwasser

Wassertemperatur

°C

19,5

-

pH-Wert

-

7,3

6,5 bis 9,5

Leitfähigkeit (25°C)

uS/cm

708

2790,0

Leitfähigkeit (20°C)

uS/cm

-

-

Sauerstoff

mg/l

7,5

-

Farbe

-

farblos

-

Trübung

NTU

keine

-

Fluorid

mg/l

<0,2

1,5

Nitrat

mg/l

6,9

50,0

Cadmium

mg/l

<0,0005

0,003

Kupfer

mg/l

0,016

2,0

Nickel

mg/l

<0,003

0,02

Nitrit

mg/l

<0,01

0,5

Mangan

mg/l

<0,01

0,05

Natrium

mg/l

26

200

Eisen

mg/l

<0,05

0,2

Sulfat

mg/l

98

250,0

Calcium

mg/l

120

-

Magnesium

mg/l

7,9

-

TOC

mg/l

2,8

-

Gesamthärte

°dH

19,1

-

Zum Schutz der Gewässer vor Wasch- und Reinigungsmitteln hat der Gesetzgeber das Waschmittelgesetz (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln) erlassen. Nach §9 dieses Gesetzes sind die Wasserversorgungensunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Härtebereich

Härtestufe

Härte (dH)

Härte (mmol/l)

I

weich

8,4

< 1,5

II

mittel

8,4 - 14,0

1,5 - 2,5

III

hart

> 14,0

> 2,5

Neue Trinkwasserverordnung vom 24.06.2023 mit Grenzwerten für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser

Die Stadtwerke Rhede GmbH als regionaler Trinkwasserversorger ist verpflichtet, die neue Trinkwasserverordnung, welche am 24.06.2023 in Kraft trat, umzusetzen. Diese Trinkwasserverordnung setzt hierbei die seit 2021 geltende Europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht um. Hiermit sind neue Parameter aufgenommen bzw. geht eine Verschärfung der Grenzwerte einher.

Wesentlich für uns als Versorger sind zwei nun eingeführte Grenzwerte für die Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Diese Stoffgruppe stellt eine breitgefächerte Gruppe von synthetischen fluorierten Verbindungen dar.

  • PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die eine sehr große Anzahl von Substanzen umfasst. Es handelt sich um organische Verbindungen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig („perfluoriert“) oder teilweise („polyfluoriert“) durch Fluoratome ersetzt sind. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften werden sie seit langer Zeit in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt.
  • PFAS werden aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften sowie ihrer Stabilität und Langlebigkeit (Persistenz) gezielt eingesetzt. Jedoch sind viele PFAS toxisch, reichern sich über die Nahrungskette an oder sind mobil. Alle PFAS sind, wenn sie einmal in die Umwelt ausgebracht wurden, kaum oder nur mehr sehr schwer wieder entfernbar (Ewigkeitschemikalien).
  • PFAS haben keine natürliche Quelle. Wegen ihrer besonderen physikalisch-chemischen Eigenschaften werden sie industriell hergestellt und in einer Vielzahl von Produkten verwendet.
  • Weiterhin kommen sie in einer Reihe von Konsumgütern zur Anwendung, wie beispielsweise in Farben, Leder- und Textilbeschichtungen, (Outdoor-)Kleidung, Schuhen, Teppichen, Verpackungen, Skiwachs, Boden- und Autopflegemitteln, sowie zur Produktion von Papieren mit schmutz-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften und als Bestandteile von Imprägnier- und Schmiermitteln

Ab 2026 werden für 20 PFAS-Substanzen Grenzwerte eingeführt (PFAS-20). Zwei Jahre später kommt ein weiterer Grenzwert für 4 dieser Substanzen hinzu (PFAS 4). Die Stadtwerke Rhede GmbH haben hierzu schon ein umfangreiches Monitoring aufgelegt, damit auch die zukünftige Trinkwasserversorgung qualitativ gut aufgestellt werden kann.

Bei den Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Werte vom Mischwasser aller Brunnen die zukünftigen Grenzwerte der PFAS 4, geltend ab 2028, überschreiten. Deshalb ist die Stadtwerke Rhede GmbH im intensiven Austausch mit den Behörden, um die Quellen der Einträge zu finden.

Sofern die Quellen nicht auffindbar sind (diffuse Einträge) oder insgesamt die Konzentrationen nicht zurückgehen, ist für die Zukunft der kostenintensive Bau einer weiteren Aufbereitungsanlage nicht auszuschließen. Aber auch ein Abschalten belasteter Brunnen oder eine höhere Vermischung des Rohwassers über unbelastete Brunnen ist hier in Prüfung.

Das Ziel der Stadtwerke Rhede GmbH ist es, jeden Grenzwert zu den entsprechenden Terminen einzuhalten. So wird auch der aktuelle Vorsorge-Maßnahmenwert von 50ng/l (gemäß UBA Veröffentlichung) unterschritten.