Zähler
Wir als Netzbetreiber lesen Ihren Zählerstand ab. In diesem Jahr wurden Kärtchen verschickt – mit der Bitte um Selbstablesung, teilweise wurden die Zähler auch vor Ort abgelesen.
Der Zählerstand ist jeweils auf der aktuellen Rechnung angegeben. Zudem können Sie ihn tagesaktuell auf Ihrem Zähler ablesen und kontrollieren - je nach Gegebenheiten vor Ort befindet er sich im Keller, in einem Anschlussraum oder in Ihrer Wohnung.
Liegt dem Netzbetreiber zum Abrechnungsdatum kein abgelesener Zählerstand vor, so ist er dazu berechtigt, den Zählerstand anhand des bisherigen Verbrauchs hochzurechnen.
Sollten Sie der Meinung sein, dass der zur Berechnung Ihres Verbrauchs verwendete Zählerstand nicht stimmt, lesen Sie bitte Ihren Zähler zur Kontrolle ab und wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Begriffserklärung Strom und Erdgas
Der Preis je kWh bzw. Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) für elektrische Energie (Strom) oder thermische Energie (Erdgas) bzw. pro Kubikmeter (m³) für Wasser. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.
Der verbrauchsunabhängige Grundpreis ist der Preis für die ständige Verfügbarkeit unserer Leistungen und bildet Fixkosten für die Beschaffung sowie die Kosten für die Anschaffung, Instandhaltung, den Austausch der Messeinrichtung sowie die Rechnungserstellung ab. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.
Maßeinheit für die Arbeit von Energie. Ein Haartrockner hat z.B. eine Anschlussleistung von 1.000 Watt = 1 Kilowatt (kW). Das bedeutet: Wenn der Haartrockner eine Stunde lang eingeschaltet ist, wird eine Kilowattstunde (kWh) verbraucht. Eine Energiesparlampe mit einer Anschlussleistung von zehn Watt kann einhundert Stunden eingeschaltet sein, bis eine Kilowattstunde verbraucht ist.
Prinzipiell wird der Zählerstand vom Kunden dem Verteilnetzbetreiber mitgeteilt. Der Kunde kann den Zählerstand auch selbst ablesen und per Telefon oder über das Online-Portal mitteilen. Liegt zum Abrechnungszeitpunkt kein Zählerstand vor, ist der Netzbetreiber gesetzlich berechtigt, den Zählerstand zu schätzen.
Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 40b Abs. 1 S. 1 EnWG ) sind wir als Energielieferant verpflichtet, den Energieverbrauch über den Zeitraum von 365 Tagen abzurechnen. Weicht Ihr tatsächliches Ablesedatum vom geplanten Ablesedatum (Sollablesestichtag) ab, so wird der Zählerstand zur Abrechnung auf das geplante Ablesedatum hoch- bzw. runtergerechnet. Aus diesem Grund kann es passieren, dass der von Ihnen gemeldete Zählerstand nicht mit dem auf der Rechnung übereinstimmt. Der mitgeteilte Zählerstand dient jedoch als Basis, um eine qualitativ bestmögliche Schätzung auf das geplante Ablesedatum vornehmen zu können.
Für die Messung der abgenommenen Elektrizität wird ein Zähler gesetzt. Bei einer hohen Energieabnahme wird ein Zusatzgerät, der Wandler, geschaltet. Entsprechend der Auslegung des Wandlers ist die gemessene Energiemenge mit einem Faktor zu multiplizieren. Die Wandlerkonstante ist der Faktor, mit dem die gemessene Energiemenge zu multiplizieren ist.
Auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 40b Abs. 1 S. 1 EnWG ) sind wir als Energielieferant verpflichtet, den Energieverbrauch über den Zeitraum von 365 Tagen abzurechnen. Weicht Ihr tatsächliches Ablesedatum vom geplanten Ablesedatum (Sollablesestichtag) ab, so wird der Zählerstand zur Abrechnung auf das geplante Ablesedatum hoch- bzw. runtergerechnet. Aus diesem Grund kann es passieren, dass der von Ihnen gemeldete Zählerstand nicht mit dem auf der Rechnung übereinstimmt. Der mitgeteilte Zählerstand dient jedoch als Basis, um eine qualitativ bestmögliche Schätzung auf das geplante Ablesedatum vornehmen zu können.
Die Ermittlung des Gasverbrauches in kWh (entspricht der thermischen Energie des gelieferten Gases) erfolgt nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“. Der Verbrauch in kWh ist das Produkt aus der abgelesenen Zählerstandsdifferenz in m³ multipliziert mit dem Brennwert im Normzustand (in kWh/m³) multipliziert mit der Zustandszahl. Normbrennwert und Zustandszahl werden vom zuständigen Netzbetreiber ermittelt und zur Abrechnung herangezogen. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber oder von uns. Bei fehlenden Zählerzwischenständen werden diese nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“ mit dem Verfahren „Aufteilung nach Gradtagszahlen“ errechnet. Bei Abrechnungen nach dem Kleinverbrauchs- oder Grundpreistarif (z.B. bei Einsatz von Gas zum Kochen und zur Warmwasserbereitung) erfolgt eine „lineare Aufteilung“. Der Gaszählerstand wird beim Ablesen kaufmännisch gerundet und ohne Nachkommastellen erfasst.
Beim Gas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl.
Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Normkubikmeter Gas enthalten ist, und wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten ermittelt.
Abschlag
Die gezahlten Abschläge sind immer eine Teilzahlung oder eine Anzahlung für die bereits geleisteten Energielieferungen. Sie werden in die Jahresverbrauchsabrechnung einbezogen und dabei verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich am zu erwartenden Energieverbrauch. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Rückzahlung. Lagen Ihre tatsächlichen Energiekosten höher als der gezahlte Abschlag, stellen wir Ihnen den nachzuzahlenden Betrag in Rechnung.
Grundsätzlich berechnen wir den Abschlag wie folgt:
Berechnung der voraussichtlichen Kosten pro Jahr (brutto):
Voraussichtlicher Jahresverbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis pro Jahr = Voraussichtliche Kosten pro Jahr
Berechnung des monatlichen Abschlags (brutto):
Voraussichtliche Kosten pro Jahr : Abschläge pro Jahr (12) = Monatlicher Abschlag
Der errechnete Brutto-Betrag – auf volle Euro gerundet – ergibt also Ihren monatlichen Abschlag für das neue Jahr.
Wir berechnen die Höhe Ihres Abschlags nach Ihrem Energieverbrauch. Der Verbrauch kann unterschiedlich ausfallen: Das hängt zum Beispiel vom Beginn der Belieferung ab oder vom Zeitpunkt der Abrechnung. Der Rechnungswert kann zum Beispiel abweichen, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefert haben.
Wir berechnen die Abschlagsbeträge mit Hilfe Ihres Vorjahresverbrauchs. Angaben zur Wohnungsgröße sowie die Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, liegen uns nicht vor. Die Abschläge sind so berechnet, dass sie bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung möglichst nahe am späteren Rechnungsbetrag liegen. Sie beziehen Ihre Energie erst kurze Zeit von uns? Teilen Sie uns den aktuellen Zählerstand bitte schriftlich oder telefonisch mit. Wir überprüfen dann die Höhe der Abschlagsbeträge und passen den zu erwartenden Monatsbetrag entsprechend an.
Als Kunde der Stadtwerke Rhede vermeiden Sie Nachzahlungen ganz einfach, indem Sie Ihren monatlichen Abschlag dauerhaft um 10 Prozent erhöhen. Dies können Sie in unserem Online-Kundencenter, ganz einfach und unkompliziert selbst ändern. Der höhere Abschlag schützt Sie vor möglichen Nachzahlungen. Sie können die Abschlagsänderung auch wieder rückgängig machen.
Rechnung
Ihr Rechnungsbetrag setzt sich aus der Summe von verschiedenen Rechnungskosten zusammen. Es handelt sich dabei immer um Kosten, die Ihr Energieverbrauch verursacht hat.
Vom Rechnungsbetrag ziehen wir alle Zahlungen ab, die Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geleistet haben. Diese Zahlungen sind Abschläge (= Vorauszahlungen) oder Sonderzahlungen.
Gibt es offene Forderungen – also Rechnungen aus der Vergangenheit, die noch nicht bezahlt sind – werden diese verrechnet.
Ziehen Sie vom Zählerstand neu Ihres Stromzählers den Zählerstand alt ab, ergibt sich der exakte Verbrauch. Er gilt für den genannten Abrechnungszeitraum und wird in Kilowattstunden (abgekürzt: kWh) angegeben.
Zählerstand neu – Zählerstand alt = Verbrauch in kWh
Um Kubikmeter in Kilowattstunden umzurechnen, brauchen Sie die Rechenformel für den Energiegehalt. Die Formel macht nichts anderes, als drei in der Rechnung genannte Größen malzunehmen.
Zählerstandsdifferenz in m3 x Zustandszahl x Brennwert in kWh/m3 = Verbrauch in kWh
Das Volumen wird in Kubikmeter angegeben, der Brennwert in der Einheit Kilowattstunden pro Kubikmeter und die Zustandszahl selbst hat keine Einheit. Daher bekommt das Ergebnis die Einheit Kilowattstunden (kWh). Den Brennwert und die Zustandszahl finden Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Liegt keine Meldung zu Ihrem Zählerstand vor, hat der Messstellenbetreiber nach 28 Tagen das Recht, den Stand zu schätzen. Auch wenn der vom Versorger gemeldete Zählerstand zu stark von Ihrem Verbrauch abweicht, muss der Betreiber der Messstelle, die Stadtwerke Rhede-Netzgesellschaft GmbH, den genannten Stand nicht berücksichtigen und kann den Wert schätzen.
Der Abschlag des Kunden wird immer für den kommenden Abrechnungszeitraum neu berechnet und kann aus verschiedenen Gründen höher ausfallen.
Zum Beispiel, wenn es eine Preisanpassung aufgrund einer Änderung der Beschaffungskosten gegeben hat. Auch das Wetter spielt eine große Rolle. Es lässt sich mit Hilfe der mittleren Temperatur in den letzten 10 Jahren voraussagen. Liegen die Temperaturen im laufenden Jahr über früheren Temperaturen, wirkt sich das meistens so aus: Kalte Winter führen zu einer Nachzahlung, milde Winter eher zu einer Gutschrift.
Jeder Stadtwerke Rhede Kunde kann sich in unserem Online-Kundencenter registrieren. Dort können Sie mit nur wenigen Klicks Ihre Rechnungen abrufen, Zählerstände übermitteln, Ihre Verbrauchshistorie (= frühere Angaben zu Ihrem Verbrauch) einsehen, Ihre Bankdaten ändern oder Ihren Abschlag anpassen – und das rund um die Uhr.
Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos für Sie.
Forderungen
Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus Ihrem Energieverbrauch abzüglich der gezahlten Abschläge. Steigt Ihr Verbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag.
Die Forderung können Sie von Ihrem Konto abbuchen lassen, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich ist. Es ist nur möglich für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Erteilen Sie uns schnell und bequem Ihr SEPA-Lastschriftmandat in unserem Online-Kundencenter.
Unsere Service-Mitarbeiter beraten Sie gerne zum Thema Ratenzahlung.
Die Fälligkeit Ihrer Zahlungen können Sie Ihrem Abschlagsplan entnehmen. Wird der fällige Betrag nicht pünktlich gezahlt, so sind Sie als Kunde zur Erstattung der Kosten für die Zahlungserinnerungen (Mahnungen) verpflichtet.
Guthaben
Gerne können Sie uns schnell und bequem per E-Mail an kundenservice(at)stadtwerke-rhede.de Ihre Bankdaten zur Guthabenerstattung mitteilen.
Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet - beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet. Bitte entnehmen Sie das Erstattungsdatum Ihrer Rechnung. Beachten Sie dabei, dass eine Barerstattung in unseren Kundenbüros nicht möglich ist.
Ziel ist es, eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass Sie bei der Berechnung des Abschlags nur für die Energie zahlen, die Sie tatsächlich verbraucht haben.