Gesetzliche Änderung bei der Meldung von Umzügen

Ab Juni 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a Absatz 2 EnWG) in Kraft: Rückwirkende Umzugsmeldungen von Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen sind dann nicht mehr möglich.

Um reibungslose Abläufe zu gewährleisten, bitten wir Mieter, Eigentümer, Hausverwaltungen und Vermieter, folgende Punkte zu beachten:

  • Frühzeitige Meldung: Bitte informieren Sie uns über den Ein- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage im Voraus. Eine rückwirkende Ab- oder Anmeldung kann nicht mehr umgesetzt werden.

  • Zählerstand mitteilen: Übermitteln Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe – am besten per E-Mail an kundenservice(at)stadtwerke-rhede.de.

  • Übergabeprotokoll nutzen: Notieren Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll. Ein Musterformular finden Sie hier (bitte anklicken).

  • Neuer Wohnsitz: Melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug bei uns. So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen. Das vermeidet, dass Sie automatisch in der teureren Grundversorgung landen.

Diese gesetzliche Änderung stellt neue Anforderungen an die Energiewirtschaft und unsere IT-Systeme - aber auch an die Abläufe für Sie als Mieter, Eigentümer, Hausverwaltung oder Vermieter.

Wir bitten daher um Ihre Mithilfe und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.