Dezember-Soforthilfe für Gaskunden

Um Gaskunden kurzfristig zu entlasten, hat die Bundesregierung eine staatliche Soforthilfe beschlossen, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Im März 2023 wird diese Dezember-Soforthilfe dann durch eine Gaspreisbremse ergänzt. 

Damit die Entlastung wirklich bereits im Dezember bei Ihnen ankommt, haben wir uns dazu entschieden, den Gasanteil des Anfang Dezember fälligen Abschlagsbetrages nicht von Ihrem Konto einzuziehen. Falls Sie Ihre Abschlagszahlungen per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen, können Sie den Überweisungsbetrag um den Gasanteil Ihres Abschlags reduzieren.

Alle Informationen zur Soforthilfe haben wir Ihnen zusammengefasst:

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Gaslieferungen (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)