Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die in Verbindung mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung auftreten können:
Mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung haben Sie eine Mitteilung über die Höhe und die Fälligkeitstermine Ihrer Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 erhalten. Diese Abschlagsbeträge wurden auf Grundlage Ihrer Vorjahresverbräuche errechnet. Wegen der zur Entlastung der Bürger beschlossenen Energiepreisbremsen werden wir ab dem Monat März 2023 Ihre Abschläge erneut anpassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Änderung Ihres monatlichen Abschlagsbetrages erst nach der Neuberechnung im März 2023 möglich ist.
Sie erwarten durch verändertes Nutzerverhalten oder zusätzliche Elektrogeräte einen höheren Verbrauch als im Vorjahr? Dann passen Sie Ihre Abschläge nach oben an. Änderungswünsche werden ab dem Monat März berücksichtigt und von unserem Kundenservice entgegengenommen. Auch unser Online-Kundenportal können Sie für die Anpassung von Abschlägen nutzen.
Der Energiemarkt unterlag im letzten Jahr einigen Turbulenzen, die sich auch in diesem Jahr weiter fortsetzen. Die Preise wurden daher im letzten Jahr unterjährig angepasst. Ihr Guthaben entsteht zum einen dadurch, dass Sie im letzten Jahr Ihren Verbrauch reduziert haben um damit Gas und auch Strom einzusparen. Zum anderen sind bereits im letzten Jahr Entlastungen in Kraft getreten. Die Mehrwertsteuer auf Gas senken wir für Sie im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2024 auf 7 Prozent. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Dezember-Soforthilfe der Abschlagsanteil für Gas nicht durch uns eingezogen sondern die Zahlung wurde von der Bundesregierung übernommen.
Die Höhe des Entlastungsbetrages der Dezember-Soforthilfe wurde wie folgt berechnet:
- Jahresverbrauchsmenge*, die wir im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert haben
- geteilt durch 12
- multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist
zzgl.
- allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.
*Ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte
Ihr Guthaben überweisen wir auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Die Fälligkeit des Guthabens und damit den Zeitpunkt der Überweisung finden Sie auf Ihrer Rechnung. Haben Sie kein Konto für Ihr Guthaben bei uns hinterlegt, dann teilen Sie uns bitte mit, auf welches Konto ihr Guthaben überwiesen werden soll.
Haben Sie 2022 mehr Strom, Gas und/oder Wasser gebraucht als im Vorjahr, war die Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen nicht ausreichend um diesen Verbrauch auszugleichen. Ein Mehrverbrauch kann durch ein geändertes Verbrauchsverhalten entstehen, wenn z. B. zusätzliche Personen im Haushalt gelebt haben oder man mehr Zeit zu Hause verbracht hat. Bei neuen Gebäuden oder einer veränderten Anlagentechnik kann zudem eine zu geringe Verbrauchseinschätzung getroffen worden sein. Zusätzlich unterlag der Energiemarkt im letzten Jahr einigen Turbulenzen, die sich auch in diesem Jahr weiter fortsetzen. Die Preise wurden 2022 daher unterjährig angepasst. Ein Mehrverbrauch und geänderte Preise können eine Nachzahlung erforderlich machen.
Wurden Ihre Verbrauchskosten nicht durch die Abschlagszahlungen gedeckt, ist eine Nachzahlung erforderlich. Den Fälligkeitstermin der Nachzahlung entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung.
Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil, erfolgt die Abbuchung automatisch zu dem genannten Termin. Falls Sie Ihre Rechnung jedoch per Dauerauftrag, Überweisung oder Barzahlung begleichen, beachten Sie bitte den Fälligkeitstermin und zahlen Sie rechtzeitig, um eine Mahnung zu vermeiden.
Die Berechnung der Dezember Soforthilfe für Gas wurde auf folgender Grundlage individuell für Sie vorgenommen:
Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus der
- Jahresverbrauchsmenge*, die wir im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert haben
- geteilt durch 12
- multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist
zzgl.
- allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.
*Ggf. einem Ersatzwert, wenn uns dieser Wert nicht vorliegen sollte
Um die Jahresverbrauchsabrechnung für Sie zu erstellen, benötigen wir die Zählerstände Ihrer Zähler. Diese wurden von unseren Ablesern erfasst oder von den Kunden mitgeteilt über sogenannte Ablesekarten, unser Online-Kundenportal, per E-Mail oder persönlich.
Können wir auf diesen Wegen keine Zählerstände ermitteln, weil beispielsweise der Ableser keinen Zugang zum Zähler hatte oder wir keine Rückmeldung erhalten haben, sind wir berechtigt, die Zählerstände zur Rechnungserstellung durch unser System zu berechnen.
Da wir einen tagegenauen Verbrauch abrechnen müssen, wird die Ablesung auf den Stichtag 31.12. hochgerechnet. Liest ein Kunde den Stand zum Beispiel am 12.12. ab, erfolgt die Hochrechnung der restlichen Tage bis zum Stichtag 31.12.. Damit die Schätzung relativ genau ist, ist die Mitteilung des Ablesedatums und des genauen Zählerstandes wichtig.
Zu den Zeitpunkten der Preisanpassung wurde der Zählerstand nicht gesondert durch Ableser der Stadtwerke Rhede erfasst. Die Abgrenzung erfolgt daher durch Wichtungstabellen, mit deren Hilfe die Zählerstände zu den Zeitpunkten der Anpassungen berechnet werden können.
Die Berechnung des Gasverbrauchs unserer Kunden erfolgt auf Grundlage des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) Arbeitsblattes G 685 „Gasabrechnung“, in der auch diese lastgangbasierte Energieermittlung geregelt wird.
Eine nachträgliche Mitteilung von Zählerständen zum Zeitpunkt einer Preisanpassung ist leider nicht möglich.
Der Gasverbrauch unterliegt, sofern das Gas zum Heizen genutzt wird, sehr großen jahreszeitlichen Schwankungen. In den Wintermonaten werden fast 50 % der Jahresheizenergie benötigt, in den Sommermonaten für Heizzwecke so gut wie keine.
Um während der Abrechnungsperiode Abgrenzungen durchzuführen, ohne dass ein Zählerstand ermittelt wurde, wird mit Hilfe der sogenannten Gradtagzahlen der Verbrauch aufgeteilt.
Die Gradtagzahlen sind die Differenz zwischen der durchschnittlichen Tagestemperatur und der durchschnittlichen Raumtemperatur von 20 °C. Beispielhaft beträgt die Gradtagzahl an einem Tag mit 7 °C (Mittelwert der Tag- und Nachttemperaturen) 13 (20 °C Raumtemperatur abzüglich 7 °C Außentemperatur). Die Gradtagzahl ist 0 (kein Heiztag), wenn der Mittelwert der Lufttemperatur größer oder gleich 15°C (angenommene Heizgrenze) ist. Die Gradtagzahlen werden durch den Deutschen Wetterdienst bekannt gegeben.
Der Brennwert gibt an, wie viel Energie im Erdgas aufgrund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. Der Brennwert kann in verschiedenen Netzgebieten aufgrund einer leicht unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung einen höheren oder niedrigeren Wert annehmen.
Die Abwasserbetriebe sind Teil der Stadt Rhede. Ihre Abrechnung über das Abwasser erhalten Sie daher nicht durch uns, sondern von der Stadtverwaltung Rhede.
Kontakt zur Stadtverwaltung Rhede: Abwasserbetrieb / Stadtentwässerung
Im Zuge der Ablesung haben wir auch die Zählerstände der Gartenbewässerungszähler auf- und entgegengenommen. Da die Abrechnung der Abwasserkosten von der Stadtverwaltung Rhede übernommen wird, haben wir die Ablesewerte an diese weitergegeben.
Kontaktdaten der Stadtverwaltung Rhede: Zwischenzähler zum Abzug von Spreng- und Brauchwassermengen
Die Rechnungen werden derzeit durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt. Die Rechnungserstellung erfolgt nach einer zufälligen Reihenfolge unseres Abrechnungssystems. Es kann also vorkommen, dass Ihr Nachbar bereits eine Rechnung erhalten hat und Ihre Rechnung noch fehlt. Wir bitten Sie um etwas Geduld und bedanken uns für Ihr Verständnis.