Fragen und Antworten zur Gasumlage

Die Gasumlage, genauer gesagt "Gasbeschaffungsumlage", sollte ursprünglich zum 01.10.2022 eingeführt werden. Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gasumlage zurückzunehmen.

Die Gasumlage war dafür gedacht, die Gasimporteure in Deutschland zu unterstützen.

 

Hintergrund: Die Gasimporteure beschaffen Gas zu einem vertraglich festgelegten Preis bei einem Gasförderer – zum Beispiel in Russland. Dieses Gas wurde zu langfristigen Konditionen an regionale Stadtwerke wie uns verkauft. In der letzten Zeit haben die Gasförderer allerdings die vertraglich vereinbarten Liefermengen nicht eingehalten, sondern stark reduziert. Der Staat hat die Importeure jedoch verpflichtet, weiterhin die vertraglich festgelegten Mengen zum vereinbarten Preis an die Stadtwerke zu liefern. Daher müssen die Importeure das Gas auf anderem Wege am Weltmarkt zu sehr viel höheren Preisen einkaufen. Um die dadurch entstehenden Verluste und damit mögliche finanzielle Schieflagen der Importeure zu vermeiden, war die Gasbeschaffungsumlage angedacht, die auf Privathaushalte und Unternehmen umgelegt werden sollte. In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung allerdings maßgeschneiderte Maßnahmen für die angeschlagenen Gasimporteure entwickelt.  Daher braucht es die Gasbeschaffungsumlage nun nicht mehr.

 

Wir ziehen die Gasumlage nicht ein. Durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die Senkung des Mehrwertsteuersatzes werden sich die Mehrkosten unserer Kunden annähernd ausgleichen, so dass auf die angekündigte Erhöhung der Gasabschläge ab Oktober verzichtet werden kann. Für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 wird der gleiche Gasabschlag wie im September 2022 in Rechnung gestellt. 

Kunden, die ihren Abschlag dennoch erhöhen möchten, können dies online über unser Kundenportal oder persönlich bzw. telefonisch über unser Kundencenter erledigen.

Die Gasumlage sollte eine Höhe von 2,419 Cent/kWh (netto) haben.

Bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr entspricht das einer Ersparnis von ca. 480 Euro (netto) pro Jahr.

Aber: Die Kosten der Gasumlage wären Mehrkosten gewesen, die den Kunden getroffen hätten. Sie stellen keine Ersparnis gegenüber den Energiepreisen von September 2022 dar.

Es gibt noch 2 weitere Umlagen: die Gasspeicherumlage und die Gasbilanzierungsumlage. Sie werden weiterhin erhoben.

Die Bundesregierung hat exakte Mindestfüllstände der Gasspeicher zu konkreten Stichtagen per Gesetz vorgegeben. Damit soll die Gasversorgung sichergestellt werden. Das Erreichen der vorgegebenen Füllstände liegt in der Verantwortung der Trading Hub Europe (kurz: THE). Als Marktgebietsverantwortlicher ist die THE dazu berechtigt, beiBedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. THE greift im rechtlichen Rahmen ergänzend ein, um die eigentlich Verantwortlichen, die Speicherbetreiber und -nutzer, beim Erreichen der vorgegeben Füllstände zum jeweiligen Stichtag zu unterstützen.

Die dafür bis 01.04.2025 anfallenden Kosten werden durch die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Indem diese Umlage als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließt, werden die Mehrkosten solidarisch auf alle Gaskunden verteilt.

Die Gasspeicherumlage beläuft sich auf 0,059 Cent/kWh (netto).

Bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr entspricht das Mehrkosten von 11,80 Euro (netto) pro Jahr. 

Die Gasbilanzierungsumlage ist bereits seit langem Bestandteil Ihres Gaspreises. Neu ist, dass die Höhe der Umlage gestiegen ist. Und zwar von Null auf 0,57 Cent/kWh (netto).

Auch die Bilanzierungsumlage wird von der THE erhoben. Die Bilanzierungsumlage soll Kosten ausgleichen, die entstehen, wenn der tatsächliche Gasverbrauch von der ursprünglichen Prognose abweicht. Sollte also mehr Gas verbraucht werden als ursprünglich angenommen, muss die THE die sogenannte Regelenergie, die nötig ist, um das Gasnetz stabil zu halten, kurzfristig am Markt beschaffen.

Diese kurzfristigen Einkäufe sind aufgrund der aktuellen Marktpreise allerdings sehr teuer, wodurch der THE hohe Ausgaben entstehen, die dann durch die Bilanzierungsumlage gedeckt werden. Die Gasbilanzierungsumlage wird einmal im Jahr an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst.

Bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr entspricht das Mehrkosten von 114 Euro pro Jahr (netto). 

Nein. Wir werden die angekündigte Gasbeschaffungsumlage für den Monat Oktober (und die Folgemonate) selbstverständlich nicht einziehen. Nur die Gasspeicherumlage und die Gasbilanzierungsumlage werden weiterhin erhoben.

Nein. Wir passen die Gaspreise entsprechend an und verzichten auf die Erhöhung der Gasabschläge für die Monate Oktober bis Dezember 2022.

Erklärvideos

Zusätzliche Informationen zur Gasumlage erläutern wir Ihnen auch in unserem Erklärvideo (bitte anklicken).

Fragen und Antworten zur Steuersenkung auf die Lieferung von Gas

Zum 01.10.2022 wurde die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärmelieferungen temporär von 19 % auf 7 % abgesenkt.

 

Wir begrüßen diese Maßnahme der Bundesregierung, da sie eine Entlastung für unsere Kundinnen und Kunden darstellt.

Die Steuersenkung ist zunächst befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024.

Hintergrund der Steuersenkung: Die temporäre Umsatzsteuersenkung ist ein Ergebnis des 3. Entlastungspakets ("Doppel-Wumms") der Bundesregierung vom 29.09.2022 und dient der Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

 

Das Gesetz, in dem die Maßnahme niedergeschrieben ist, ist das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz".

Nein. Wir geben die Steuersenkung selbstverständlich vollumfänglich an Sie weiter. Dabei berücksichtigen wir den verminderten Steuersatz in den Jahresverbrauchsabrechnungen. Sie müssen hierfür nichts tun. Die Senkung erhalten Sie automatisch.

Nein. Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % ab 01.10.2022 bis 31.03.2024 gilt nur für Gas und Fernwärme, nicht für Strom.

Durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die Senkung des Mehrwertsteuersatzes werden sich die Mehrkosten unserer Kunden annähernd ausgleichen, so dass auf die angekündigte Erhöhung der Gasabschläge ab Oktober verzichtet werden kann. Für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 wird der gleiche Gasabschlag wie im September 2022 in Rechnung gestellt. 

Kunden, die ihren Abschlag dennoch erhöhen möchten, können dies online über unser Kundenportal oder persönlich bzw. telefonisch über unser Kundencenter erledigen.

 

Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr wird durch die Absenkung der Umsatzsteuer von 19% auf 7% je nach Tarif um knapp 400 Euro im Jahr entlastet. Dies übersteigt die Mehrkosten, die durch die 2 neu erhobenen Gasumlagen entstehen. 

Beide Bezeichnungen meinen dasselbe. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der Begriff steht auch auf manchen Rechnungen oder Quittungen. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird.

Das Europäische Recht schreibt bestimmte Mindeststeuersätze vor. Deswegen ist es Deutschland nicht erlaubt, den Steuersatz auf null zu senken.